Hilfe zur Benutzung
Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseite
Der Schulträger Kreis Kleve hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.fzg.schule und seine Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite https://www.fzg.schule ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Der Schulträger Kreis Kleve hat die Webseite im Oktober 2020 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist.
Als die Internetseite 2014 erstellt wurde, hat sie die damals relevanten Tests auf Barrierefreiheit bestanden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Der Kreis Kleve arbeitet derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jedes Video mit Untertiteln oder einer Volltext-Alternative verfügbar. Wir bemühen uns um eine schnelle Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07. Oktober 2020 erstellt. Dazu wurde von der Kreisverwaltung gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld ein Test durchgeführt. Das finale Ergebnis beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie uns gerne per Post oder telefonisch kontaktieren.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee 15 - 23
47533 Kleve
Telefon 02821 85 - 0
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 85 53 451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik